Gültig für alle IT-Dienstleistungen im DACH-Raum
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über IT-Dienstleistungen zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") und dem Auftragnehmer (nachfolgend „Systemintegrator"), die über die Website www.systemintegrator-muenchen.de bzw. per E-Mail, Telefon oder persönlicher Absprache zustande kommen.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Systemintegrator stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
Angebote von Systemintegrator sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Der Vertrag kommt zustande durch:
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch Systemintegrator.
Systemintegrator erbringt Dienstleistungen in den Bereichen:
Systemintegrator bietet folgende Leistungen an:
Auf Wunsch bietet Systemintegrator lokale KI-Services an (RAG-Systeme, Dokumenten-Indexierung, KI-Agenten), die vollständig auf der Infrastruktur des Kunden betrieben werden.
Die Leistung wird grundsätzlich remote erbracht. Vor-Ort-Einsätze im DACH-Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) sind nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.
Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Informationen und Ressourcen rechtzeitig bereitgestellt werden.
Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen Preise gemäß der Leistungsübersicht auf www.systemintegrator-muenchen.de/leistungen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für Projekte in der Schweiz erfolgt die Abrechnung in CHF zum aktuellen Wechselkurs.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 2 Monaten oder einem Auftragsvolumen über €2.000 können Teilrechnungen nach Projektfortschritt gestellt werden.
Bei Zahlungsverzug ist Systemintegrator berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Zusätzliche Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert.
Notfall-Support außerhalb der regulären Geschäftszeiten wird nach Stundensatz (€95/h) abgerechnet.
Bei einmaligen Projekten endet der Vertrag mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Abnahme durch den Kunden.
Wartungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) erfolgen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
Der Kunde ist verpflichtet:
Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten von Systemintegrator und können zu Mehrkosten führen.
Systemintegrator gewährleistet, dass alle Leistungen fachgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik erbracht werden.
Der Kunde hat Mängelansprüche, wenn die erbrachte Leistung nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht oder nicht die gewöhnlich vorausgesetzte Verwendung ermöglicht.
Die Gewährleistungsfrist beträgt:
Die Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung.
Bei berechtigten Mängelrügen hat Systemintegrator das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen.
Die Gewährleistung entfällt bei:
Systemintegrator haftet unbeschränkt:
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Systemintegrator der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Systemintegrator haftet nicht für Datenverlust, sofern dieser durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Der Kunde ist selbst für regelmäßige Backups verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Die Haftung von Systemintegrator ist – außer in den Fällen von Ziffer 8.1 – der Höhe nach begrenzt auf den Auftragswert, maximal jedoch auf €10.000 pro Schadensfall.
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke (z.B. Softwarecode, Skripte, Designs, Dokumentationen) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Systemintegrator.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Werken.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse an Dritte ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Systemintegrator gestattet.
Soweit Open-Source-Software eingesetzt wird, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen (z.B. GPL, MIT, Apache). Systemintegrator informiert den Kunden über die eingesetzten Lizenzen.
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln.
Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Systemintegrator verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Sofern Systemintegrator im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.
Weitere Informationen: Datenschutzerklärung
Systemintegrator ist von der Leistungspflicht befreit, wenn die Leistung durch höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Stromausfall, Internetausfall, behördliche Anordnungen, Pandemien) unmöglich wird oder unzumutbar verzögert wird.
Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Dauert die höhere Gewalt länger als 4 Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
Systemintegrator behält sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zu ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Systemintegrator und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz von Systemintegrator. Systemintegrator ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohnsitz zu verklagen.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Systemintegrator ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.